Feuerbeschau

Die Branddirektion überprüft in regelmäßigen Abständen bauliche Anlagen, insbesondere Einsatz- und
Rettungswege, Brandschutzeinrichtungen und organisatorische Vorkehrungen. Ziel dieser
brandschutztechnischen Risikobewertung ist es, einschlägige Gefahren für Leben, Gesundheit,
Eigentum oder Besitz, zu erkennen und zu verhüten. Diese Aufgabe ist in der Feuerbeschau-
Verordnung (FBV) geregelt (veröffentlicht im GVBl S. 270, BayRS 215-2-4-I).

Sobald Sie den Bericht der Feuerbeschau erhalten haben, können Sie ganz unkompliziert mit uns Kontakt aufnehmen.

Füllen Sie das Formular aus, fügen Sie den Mangelbericht der Feuerbeschau hinzu (wenn bereits vorhanden) und klicken Sie auf „Senden“.

Unsere Berater werden sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.